Rossmann bietet von nun an PayPal nichtmehr als Zahlungsmethode im Online-Shop an. Dieses begründete das Unternehmen mit der Forderung des eBay-Tochterunternehmens „PayPal“, den Vertrieb kubanischer Produkte einzustellen. Dieser Aufforderung will Rossmann aber nicht nachkommen.
PayPal habe damit gedroht jegliche Geschäftsbeziehungen mit der Handelskette zu beenden wenn das Sortiment nicht entsprechend „gereinigt“ wird. Doch auch einige andere Online-Händler welche zB. kubanischen Rum oder Zigarren vertreiben, erhielten eine entsprechende Aufforderung von PayPal.
“PayPal hat seinen Stammsitz in den USA und begründet seine Aufforderung damit, dass sie deshalb verpflichtet sei, das US-Embargo gegenüber Kuba auch in ihren ausländischen Tochtergesellschaften umzusetzen” dieses erklärt Rossmann in einer offiziellen Stellungnahme auf Ihrer Webseite.
Viele Kunden nutzen den Dienst bei der Bezahlung ihrer Bestellungen im Online-Shop von Rossmann, trotzdem habe man sich für eine Beendigung der Zusammenarbeit entschieden, hieß es weiter. Man sehe keinen Grund, warum man sich als deutsches Unternehmen US-amerikanischem Recht unterordnen solle.
“Wir wehren uns dagegen, dass Sie, unsere Kunden, auf diese Weise bevormundet und ihrer freien Entscheidung beraubt werden. Wir hoffen, damit auch in Ihrem Interesse zu handeln” so lautet es aus dem Hause Rossmann weiter. Die Kunden werden von nun an gebeten, auf eine andere Zahlungsvariante zu wechseln.
Die USA hatte im Jahr 1962 ein vollständiges Handelsembargo gegen Kuba verhängt, nachdem infolge der Revolution auf der Karibikinsel die US-amerikanischen Besitzer mehrerer Unternehmen von der neuen Regierung unter Fiedel Castro enteignet wurden. Seit 1992 ist die Regelung auch in ein US-Gesetz gegossen, 1999 wurde sie vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton dahingehend erweitert, dass sich auch ausländische Tochterfirmen von US-Unternehmen an das Embargo zu halten haben.
Die in Luxemburg ansässige europäische Tochter von PayPal befindet sich juristisch aber in einer Zerreißprobe. Denn die Rechtslage in der EU sieht vor, dass innerhalb ihres Territoriums niemand zur Einhaltung von Gesetzen oder Gerichtsurteilen gezwungen werden darf, die von außerhalb des EU-Raums stammen.
(Quelle: Winfuture.de)



Eine sehr gute Entscheidung seitens Rossmann wie ich finde, ich würde es auch nicht einsehen mich als Deutsches Unternehmen den Interessen von den USA und deren Unternehmen zu beugen.
Finde auch, dass es ein sehr guter Schritt von Rossmann ist! Ich bin sicher, dass sie dadurch ein paar Kunden verlieren werden, weil Paypal einfach “einfach” ist.. aber deshalb das Sortiment zu entfernen, ist ziemlich witzlos.
Interessant ist daran vor allem, dass Paypal durchaus einräumt, die Bestimmungen zu kennen und öffentlich erklärt hat (Zitat) Das Europäische Parlament hat die Bestimmungen von „Helms-Burton“ für illegal erklärt.(Zitat Ende)
Ebenfalls interessant ist, das diese Verordnung bereits aus dem Jahr 1996 stamt, also schon längst in nationales Recht umgesetzt wurde. Und tatsächlich findet sich im Aussenwirtschaftsgesetz, genauer in §33 AWG, Abs. 4 i.V.m. §70 Abs. 5f AWV der namentliche Hinweis auf Art.5 Abs. 1 dieser Verordnung.
Schaut man in §33 etwas weiter runter stellt man fest, dass die Vorgehensweise von Paypal nicht nur von der “EU als illegal erklärt” wurde, sondern dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bewehrt ist. Ebenfalls bußgeldbewehrt ist bereits der Versuch.
Nehmen wir nun an, dass das Verhalten von Paypal ordnungs- und damit rechtswidrig ist, ist Rossmann mit dem Begriff Erpressung zwar etwas über das Ziel hinausgeschossen, weil Paypal sich mit seinenm Verhalten keinen Vermögensvorteil zu schaffen sucht, da aber Erpressung und Nötigung (§240 StGB) umgangssprachlich nicht wirklich voneinander getrennt werden dürfte diese kleine Unterscheidung kaum eine Rolle spielen.
Die Konsequenz daraus liegt aber eigentlich klar auf der Hand. Sollten sich ausser Ghorbani Teppichhandel, Rossmann, bardealer.de, Rumundco Altmann und Edeka24 weitere Betroffene finden würde ich gerne eine Mailadresse hier veröffentlichen, unter der Betroffene kurz Kontakt mit mir aufnehmen können. Derzeit habe ich noch keine TB-Nr oder ein Aktenzeichen, auf die man selber Bezug nehmen könnte, daher werde ich die Informationen dann kanalisieren und an die zuständige Ermittlungsbehörde weiterleiten.
Die Mailadresse lautet “kuba-embargo (at) abwesend.de” (ich hoffe, das geht hier.)
Danke für deine Informationen Robert, selbstverständlich kannst du das hier veröffentlichen. Gerne kannst du dich auch per E-Mail (s. Impressum) an uns wenden, gerne kannst du uns hierzu auch einen Artikel zusenden, welchen wir veröffentlichen.